Motorrad-Gesetze - Biker Gesetze STOG

Entzug der Fahrerlaubnis

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 1-3 Monaten verboten, im öffentlichen Straßenverkehr Fahrzeuge zu führen. Gegenüber der Entziehung der Fahrerlaubnis ist das, das wesentlich mildere Mittel. Im Einzelfall ist zu klären, ob ein Fahrverbot droht, ggf. von welcher Dauer es ist und ob Notwendigkeit oder Möglichkeit besteht, den Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt in amtl. Verwahrung zu geben. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein dem Betroffenen zurückgegeben. Der Kraftfahrer muss also nicht einen Antrag auf Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis stellen.

Bei Ersttätern gilt

Ist in 2 Jahren vor dem Verkehrsverstoss kein Fahrverbot gegen den Kraftfahrer verhängt worden, und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung kein anderweitiges Fahrverbot ausgesprochen, so bestimmt die Bußgeldstelle oder das Gericht, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf einer Frist von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung Gültigeit hat. Spätestens nach Ablauf von 4 Monaten wird das Fahrverbot wirksam, der Betroffene kann also die Wirksamkeit des Fahrverbots bis zu 4 Monate hinausschieben...

Mega-Bußgeld droht

Abfrage aller Fälle der Spitzmarke -->Bologna/I (ebr) - In Italien sind sie große Mode: Blaue Zusatzleuchten für Motorrad oder Roller. Doch derzeit schrauben die Italiener die Dinger zügig wieder ab, denn die Polizei droht mit Mega-Bußgeldern. Zwischen 343,35 und satten 1.376,55 Euro sind fällig, wenn man erwischt wird, außerdem kann der Fahrzeugschein eingezogen werden. Ähnlich drakonische Bußgelder setzt es übrigens bei jeder Veränderung der Beleuchtungsanlage. Also Vorsicht auf Italiens Straßen! Mit den dortigen Ordnungshütern ist seit der letzten Reform des Verkehrsrechts nämlich auch nicht mehr gut Kirschen essen.

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